Was ich darf und was nicht
Beratung ist erlaubnispflichtig. Die Grenzen gehören auf den Tisch.
Ich darf zu Versicherungen beraten und sie vermitteln, auch zu fondsgebundenen Vorsorgeverträgen. Für Darlehen und Finanzanlagen ziehe ich Experten aus dem Verbund hinzu; Steuer- und Rechtsberatung darf ich nicht leisten. Wo eine Frage dort hineinreicht, hole ich jemanden dazu. Die Sachkunde für meine Arbeit habe ich vor der IHK nachgewiesen, meine erste fachliche Heimat ist die Technik: Was ich rechne, lege ich offen, und wo ich an eine Grenze komme, sage ich es.
- Erlaubnis
- Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Gewerbeordnung, eingetragen im Vermittlerregister. Die Sachkunde dafür habe ich in der Prüfung vor der IHK nachgewiesen. Ich berate in deinem Auftrag, nicht im Auftrag eines Versicherers. Registernummer und Erlaubnisbehörde stehen im Impressum.
- Berufshaftpflicht
- Bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Mindestsummen. Versicherer und Deckung sind im Impressum genannt.
- Weiterbildung
- 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr nach der Versicherungsvermittlungsverordnung, dokumentiert und nachweisbar.
- Keine Steuer- oder Rechtsberatung
- Steuerliche Gestaltung und rechtliche Prüfung übernehmen Steuerberater und Anwälte. Ich rechne Steuerwirkungen als Näherung und benenne die Annahmen.
- Im Königswege-Verbund
- Ich bin Teil von Königswege, einem Verbund ungebundener Berater mit 85 Standorten. Bei Finanzierung und Geldanlage ziehe ich dort Experten hinzu, die dafür nach §34i und §34f GewO zugelassen sind, und bin bei den Gesprächen dabei. Die Vermittlung übernehmen sie.
Arbeitsweise
Fünf Regeln, an die ich mich halte.
Diese Regeln sind der Grund, warum manche Gespräche mit dem Ergebnis enden, dass nichts zu tun ist. Das ist ein zulässiges Ergebnis.
Erstgespräch vereinbaren →- 01
Bestand vor NeugeschäftVorhandene Verträge werden zuerst geprüft. Alte Tarife sind häufig besser als aktuelle Angebote. Ersetzt wird nur, was nachweisbar schlechter ist.
- 02
Bedingungen vor BeitragIch vergleiche Bedingungswerke, nicht Prospekte. Der Beitrag ist das letzte Kriterium, nicht das erste.
- 03
Annahmen offenJede Rechnung nennt ihre Annahmen zu Zins, Inflation und Kosten. Du darfst sie ändern, das Ergebnis ändert sich mit.
- 04
Vergütung transparentIch arbeite auf Provisionsbasis, die Vergütung ist im Beitrag enthalten. Die Höhe nenne ich auf Wunsch vor dem Abschluss, nicht danach.
- 05
Erreichbarkeit im SchadenfallIm Leistungsfall übernehme ich die Korrespondenz mit dem Versicherer. Das ist der Teil, an dem sich Beratung messen lässt.