Sachwerte
„Uns wurde Hessengeld erwähnt. Bekommen wir das, und wie viel?“
Hessengeld und Hessen-Darlehen: wer sie bekommt und wie viel
Daniel Meister · ·8 Minuten
Die Frage kommt fast immer im selben Moment: Das Objekt ist gefunden, der Notartermin ist in Sicht, und jemand aus dem Bekanntenkreis hat 30.000 Euro erwähnt. Die Zahl stimmt — aber sie ist eine Obergrenze, kein Betrag.
Zwei Dinge entscheiden darüber, was bei dir ankommt. Erstens die Grunderwerbsteuer, die du zahlst: Sie deckelt den Zuschuss. Zweitens der Zeitpunkt deines Antrags — und der liegt beim Hessengeld genau andersherum als beim Hessen-Darlehen.
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Das Hessengeld erstattet dir deine eigene Grunderwerbsteuer
Hessen erhebt seit August 2014 unverändert 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis. Das Hessengeld gibt einen Teil davon zurück, wenn du zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum in Hessen erwirbst.
Der Anspruch entsteht pro Kopf: 10.000 Euro je Erwerber, höchstens 20.000 Euro bei zwei Käufern, dazu 5.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren. Einkommen spielt keine Rolle, energetische Auflagen gibt es nicht.
Beantragt wird ausschließlich digital über das Kundenportal der WIBank. Dazu gehören die Ausweise aller Erwerber, der notarielle Kaufvertrag, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis und später die Meldebescheinigungen.
Ausgezahlt wird nicht auf einmal, sondern in zehn gleichen Jahresraten. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, steuerfrei und unterliegt keinem Progressionsvorbehalt. Wie er in deiner Veranlagung zu behandeln ist, klärst du mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater — ich darf dazu nicht beraten.
Und dann kommt der Halbsatz, den fast alle Übersichten weglassen: Gefördert wird höchstens die Grunderwerbsteuer, die tatsächlich entrichtet wurde, und davon nur der Anteil, der auf den selbstgenutzten Teil entfällt.
Bei einem Zweifamilienhaus, dessen zweite Einheit du vermietest, zählt also nur dein eigener Anteil an der Steuer. Der vermietete Teil zählt nicht mit.
Bei 450.000 Euro Kaufpreis fehlen der Familie 3.000 Euro
Rechnen wir deine Konstellation durch. Ein Paar, zwei Kinder unter 18, ein Bestandshaus für 450.000 Euro. Der Anspruch aus der Kopfrechnung: zweimal 10.000 Euro plus zweimal 5.000 Euro, zusammen 30.000 Euro.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 Prozent von 450.000 Euro, also 27.000 Euro. Das ist die Obergrenze. Ausgezahlt werden 27.000 Euro, nicht 30.000 — in zehn Raten zu 2.700 Euro statt zu 3.000 Euro.
Nach unten wird der Abstand schnell größer. Für eine Eigentumswohnung zu 300.000 Euro zahlt ein Paar 18.000 Euro Grunderwerbsteuer und bekommt genau diese 18.000 Euro zurück. Mit einem Kind im Haushalt sind es keine 25.000 Euro, sondern ebenfalls 18.000 Euro.
Den vollen Anspruch erreichst du also erst ab einem bestimmten Kaufpreis. Da 6,0 Prozent Steuer je 100.000 Euro Kaufpreis 6.000 Euro ergeben, liegen die Schwellen so:
- Eine Person, 10.000 Euro Anspruch — voll erst ab rund 167.000 Euro Kaufpreis
- Ein Paar, 20.000 Euro Anspruch — voll erst ab rund 333.000 Euro
- Paar mit einem Kind, 25.000 Euro Anspruch — voll erst ab rund 417.000 Euro
- Paar mit zwei Kindern, 30.000 Euro Anspruch — voll erst ab 500.000 Euro
Der Effekt ist gegenläufig zur Absicht des Programms: Je größer die Familie, desto teurer muss die Immobilie sein, damit der Anspruch überhaupt ausgezahlt wird. Gerade das günstige Objekt schneidet die Förderung ab.
Die 30.000 Euro sind deshalb ein Randfall und kein Regelfall. Das Hessische Finanzministerium nennt im Februar 2026 einen Durchschnitt von rund 15.660 Euro je Antrag über zehn Jahre; bis Mai 2026 waren über 17.900 Anträge und mehr als 277 Millionen Euro bewilligt.
Die beiden Fristen laufen gegeneinander
Hier verlieren die meisten Geld, und zwar bevor sie überhaupt gerechnet haben.
Das Hessengeld kannst du erst beantragen, wenn gekauft ist und die Grunderwerbsteuer festgesetzt und bezahlt wurde. Den Nachweis führt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vorher gibt es schlicht nichts zu beantragen.
Was vorher geht, ist der Fördercheck im Portal der WIBank. Er sagt dir, ob du zum berechtigten Kreis gehörst. Ein Antrag ist er nicht.
Beim Hessen-Darlehen der WIBank und bei den KfW-Programmen ist es umgekehrt: Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag beziehungsweise vor Baubeginn gestellt sein. Wer erst danach fragt, ist ausgeschlossen.
Zwei Förderungen desselben Landes — und die eine ist in dem Moment verloren, in dem die andere überhaupt erst entsteht: beim Notartermin.
Dazu kommt die Bearbeitungszeit. Beim Hessen-Darlehen prüfen die kommunale Wohnungsbauförderstelle und die WIBank nacheinander, drei bis sechs Monate sind normal. Diese Zeit muss vor dem Notartermin liegen, nicht danach.
Es gibt Auswege: ein Kaufvertrag mit Rücktrittsvorbehalt für den Ablehnungsfall, oder eine vorläufige Zusage, die den vorzeitigen Vertragsschluss genehmigt. Beides muss man vorher wissen und im Vertrag verankern lassen.
Zehn Jahresraten sind weniger wert als eine Summe
Die Auszahlung beginnt nicht mit dem Bescheid, sondern mit dem Einzug. Diesen weisen alle Erwerber per Meldebescheinigung nach, und zwar innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung. Wird die Frist versäumt, entfällt die Förderung.
Rechne deshalb mit dem Barwert und nicht mit der Summe. Bei 3 Prozent Diskontierung sind 30.000 Euro in zehn Jahresraten heute rund 26.000 Euro wert. Das ist kein Argument gegen den Antrag — geschenktes Geld bleibt geschenktes Geld.
Für die Finanzierung folgt daraus etwas Praktisches: Das Hessengeld ist kein Eigenkapital. Beim Notartermin ist noch kein Euro davon geflossen. Wer damit die Finanzierungslücke schließen will, plant mit Geld, das über ein Jahrzehnt verteilt eintrifft.
Wer die Selbstnutzung während der Auszahlungsphase aufgibt oder verkauft, muss mit Auswirkungen auf die noch offenen Raten rechnen. Was das im Einzelfall bedeutet, klärt die WIBank.
Das Hessen-Darlehen kostet 1,60 Prozent und viele Bedingungen
Der zweite Baustein ist ein zinsgünstiges Landesdarlehen der WIBank, in zwei Varianten für Bestandserwerb und für Neubau. Der Sollzins liegt bei 1,60 Prozent, der effektive Jahreszins bei 1,71 Prozent, die Zinsbindung bei 20 Jahren. Stand August 2026, nachgesehen an beiden Produktseiten der WIBank.
Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 0,60 Prozent. Dieser Wert stammt aus dem Richtlinientext und einer Pressemeldung von 2023. Er galt einmal und gilt nicht mehr — als Test, wie alt eine Quelle ist, taugt er hervorragend.
Beim Bestandserwerb sind höchstens 200.000 Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten möglich, beim Neubau bis 200.000 Euro plus 20.000 Euro Zuschlag für den Effizienzhausstandard 40. Die Tilgung beträgt 3 Prozent, ein Anlaufjahr bleibt tilgungsfrei, das Bearbeitungsentgelt 1 Prozent.
Sondertilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Gesichert wird nachrangig im Grundbuch — das muss deine vorrangige Bank akzeptieren, und das klärt man am Anfang, nicht am Ende.
Wie günstig 1,60 Prozent tatsächlich sind, hängt am Marktzins des Tages. Die aktuelle Spanne und die Budgetrechnung stehen in meinem Beitrag zum Hauskauf in Wiesbaden.
Der Antrag geht nicht direkt an die WIBank, sondern an die Wohnungsbauförderstelle deiner Stadt oder an den Kreisausschuss. Dort wird zuerst geprüft und dann weitergeleitet. Das erklärt die doppelte Bearbeitungszeit.
Anders als das Hessengeld ist das Landesdarlehen einkommensabhängig. Seit dem 1. Januar 2026 gelten nach §7 HWoFG 30.565 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person 10.421 Euro mehr und je Kind 924 Euro mehr.
Bekannt gemacht wurden diese Werte im Staatsanzeiger Hessen vom 17. November 2025; die nächste turnusmäßige Anpassung ist für 2029 vorgesehen. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen, nicht dein Brutto. Die Berechnung ist komplex und wird im Einzelfall von der Wohnungsbauförderstelle geprüft.
Dazu kommen Auflagen: höchstens zwei Wohneinheiten, eine Wohnfläche von möglichst höchstens 160 Quadratmetern, mindestens 10 und höchstens 50 Prozent Eigenkapital sowie eine monatliche Mindestbelastung von 400 Euro. Zu wenig Eigenkapital schließt aus, zu viel ebenfalls.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Mittel sind kontingentiert. Das Hessengeld verträgt sich mit alldem: Es schließt weder Landes- noch Bundes- noch kommunale Förderung aus.
Wo die Anträge scheitern
Beim Hessengeld sind die Ablehnungsgründe fast immer dieselben. Der erste ist Vorbesitz. Gefördert wird nur der erstmalige Erwerb — auch ein geerbter Anteil, ein Miteigentumsanteil oder eine Wohnung in einem anderen Bundesland zählt.
Erwirbt nur einer der beiden zum ersten Mal, ist deswegen nicht alles verloren: Die berechtigte Person kann ihre 10.000 Euro allein erhalten.
Der zweite Grund ist die Kehrseite der Deckelung. Wo keine Grunderwerbsteuer anfällt, gibt es nichts zu erstatten. Der Kauf von Eltern, Kindern oder dem Ehepartner ist grunderwerbsteuerfrei und damit auch nicht förderfähig.
Der dritte ist der Stichtag. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, und es muss auf dem 1. März 2024 oder danach liegen. Ausnahmen davon gibt es nicht.
Der vierte ist die Selbstnutzung. Ein Zweitwohnsitz genügt nicht, und der Einzugsnachweis muss fristgerecht vorliegen. Gegen einen Ablehnungsbescheid ist Widerspruch möglich; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Ein Windhundprinzip gibt es beim Hessengeld nicht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Zuschuss — schnell zu sein bringt hier keinen Vorteil. Beim Hessen-Darlehen ist das anders, dort entscheidet bei knappen Mitteln die soziale Dringlichkeit.
Und eine Beobachtung aus der Praxis: Viele Hausbanken sprechen Landesprogramme nicht von sich aus an. Der Aufwand ist hoch, die Marge gering. Frag aktiv danach, statt darauf zu warten.
Die Reihenfolge, in der gerechnet wird
Fördermittel sind kein Zusatzgeschäft am Ende einer Finanzierung, sondern eine Bedingung an ihrem Anfang. Deshalb steht die Reihenfolge fest, bevor der erste Antrag bei einer Bank liegt; sie gehört zur Baufinanzierung dazu. Für sie ziehe ich einen Finanzierungsexperten aus dem Königswege-Verbund hinzu, zugelassen nach §34i GewO, und bin dabei. Schritt 5, die Absicherung, übernehme ich selbst.
- Anrechenbares Einkommen nach §7 HWoFG überschlagen. Daran entscheidet sich, ob das Hessen-Darlehen überhaupt in Frage kommt — und ob drei bis sechs Monate vor dem Notartermin eingeplant werden müssen
- KfW prüfen: KfW 300 für den Neubau, KfW 308 für den sanierungsbedürftigen Bestand. Die Förderhöchstbeträge von KfW 308 wurden zum 3. August 2026 geändert; verbindlich ist allein das Merkblatt der KfW, weil sich die Konditionen täglich ändern können
- Kommunale Programme abfragen, in Wiesbaden über die städtische Wohnraumförderstelle. Diese Programme ändern sich häufig, deshalb hilft nur die direkte Rückfrage bei der Stadt
- Reihenfolge der Mittel festlegen: zuerst die KfW ausschöpfen, dann das Hessen-Darlehen für den Restbedarf, dann die Bank. Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen und wird geprüft
- Absicherung dazunehmen. Die Rate läuft weiter, auch wenn dein Einkommen ausfällt. Wie Ingenieure dabei eingestuft werden, steht im Beitrag zur Berufsunfähigkeit für Ingenieure
- Hessengeld separat einplanen: nach dem Notartermin beantragen, als Rückfluss über zehn Jahre behandeln — und mit dem Betrag rechnen, der sich aus deiner Grunderwerbsteuer ergibt, nicht mit dem aus der Überschrift
Erzähl mir, worum es geht. Unterlagen brauchst du zum ersten Gespräch noch keine.
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Ich bin Ingenieur und habe Wirtschaft studiert. Diese Herkunft prägt meine Arbeit: Ich rechne nach, bevor ich empfehle, und ich lege den Rechenweg offen.
- Qualifikation
- Ingenieur, Wirtschaftsstudium
- Arbeitsweise
- Über 100 Versicherer, ohne Bindung an ein Haus
- Schwerpunkte
- Krankenversicherung, Arbeitskraft, Vorsorge
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