Daniel MeisterFinanzberatung

Krankenversicherung

„Mein Beitrag ist um 18 Prozent gestiegen. Soll ich die private Krankenversicherung kündigen?“

Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung: warum Kündigen selten hilft

Porträt von Daniel MeisterDaniel Meister · ·9 Minuten
Küchentisch in einer Altbauwohnung: ein geöffneter Brief neben dem aufgerissenen Fensterumschlag, ein aufgeschlagener Ordner mit Vertragsunterlagen, Brille, Bleistift und Kaffeetasse; dahinter Heizkörper und Fenster zur Straße.

Diese Frage kommt in jedem Frühjahr, wenn die Anpassungsschreiben im Briefkasten liegen. Bevor über eine Kündigung gesprochen wird, muss geklärt sein, was du damit aufgibst. In den meisten Fällen ist das mehr, als die Erhöhung kostet.

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01

Was passiert, wenn du kündigst

In der privaten Krankenversicherung zahlst du von Beginn an mehr, als deine Behandlungskosten in jungen Jahren verursachen. Der Überschuss wird als Alterungsrückstellung angespart und dämpft später den Beitrag.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird nur der Anteil übertragen, der auf den Basistarif entfällt, und das nur für Verträge ab 2009. Der Rest bleibt beim alten Versicherer. Dazu kommt die Gesundheitsprüfung: alles, was seit deinem Abschluss diagnostiziert wurde, wird neu bewertet.

Die Frage ist nie „günstiger oder teurer”, sondern „was verliere ich dabei”.

02

Woher die Erhöhung kommt

Ein Versicherer darf den Beitrag nicht beliebig anpassen. Erst wenn die tatsächlichen Ausgaben von den kalkulierten um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz abweichen, wird geprüft und angepasst. Deshalb kommen Erhöhungen als Sprung, nicht als sanfte Kurve.

  • Leistungsausgabenneue Verfahren, Arzneimittelpreise, häufigere Behandlungen im Kollektiv
  • Lebenserwartungdie Leistungspflicht läuft länger als bei Abschluss unterstellt
  • Rechnungszinsdie Rückstellungen erwirtschaften weniger als kalkuliert
03

Die Reihenfolge, in der ich prüfe

§204 VVG gibt dir das Recht, innerhalb deines Versicherers in jeden gleichartigen Tarif zu wechseln, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der vollen Alterungsrückstellung. Das gilt auch für Tarife, die nicht mehr beworben werden.

  1. Bestand aufnehmen: Tarif, Bedingungsstand, Selbstbeteiligung, laufende Zuschläge
  2. Vollständige Liste der gleichartigen Tarife anfordern, auch der geschlossenen
  3. Leistungen Klausel für Klausel gegenüberstellen, erst danach den Beitrag
  4. Mehrleistungen regeln: Ausschluss oder Zuschlag genau auf diesen Teil begrenzen

Was außer dem Tarifwechsel zur Krankenversicherung gehört – der Vergleich zwischen gesetzlich und privat, Zusatzschutz und die Fristen –, steht auf der Seite zur Krankenversicherung.

Konkreter nächster Schritt

Bring dein Anpassungsschreiben und die Police mit. Nach 60 Minuten weißt du, ob ein Wechsel etwas bringt.

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Porträt von Daniel Meister
Finanzberatung in Wiesbaden
Geschrieben vonDaniel MeisterUnabhängiger Finanz- und Versicherungsberater

Ich bin Ingenieur und habe Wirtschaft studiert. Diese Herkunft prägt meine Arbeit: Ich rechne nach, bevor ich empfehle, und ich lege den Rechenweg offen.

Qualifikation
Ingenieur, Wirtschaftsstudium
Arbeitsweise
Über 100 Versicherer, ohne Bindung an ein Haus
Schwerpunkte
Krankenversicherung, Arbeitskraft, Vorsorge